Gaswarnanlagen Prüfung – Magdeburg
Gaswarnanlagen unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung. In Magdeburg nehmen wir Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen geeigneten Sachkundigen oder Fachbetrieb entgegen.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfung von Gaswarnanlagen ist in der BetrSichV verankert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ergänzend gelten die Herstellerangaben und je nach Einsatzbereich die DGUV Vorschriften für den jeweiligen Industriezweig.
Prüfumfang
Die Prüfung umfasst die Funktionskontrolle aller Gassensoren mit Prüfgas, die Überprüfung der Alarmfunktionen und Schaltschwellen, die Kontrolle der Kommunikation zwischen Sensoren und Zentraleinheit, die Prüfung der Notstromversorgung und die Sichtprüfung aller Komponenten auf Beschädigung und Korrosion.
Prüfintervalle
Die Prüfintervalle ergeben sich aus Herstellerangabe und Gefährdungsbeurteilung. Bei Gaswarnanlagen, die in sicherheitskritischen Bereichen eingesetzt werden – etwa in der chemischen Industrie im Chemiepark Magdeburg oder in Tiefgaragen in der Innenstadt – sind kürzere Prüfintervalle üblich.
Prüfbuch und Dokumentation
Alle Prüfergebnisse werden dokumentiert. Abweichungen von den Sollwerten, defekte Sensoren und ausgetauschte Komponenten werden vermerkt. Das Prüfbuch ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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