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Gaswarnanlagen MD

Kalibrierung der Gassensoren – Magdeburg

Die Kalibrierung stellt die Messgenauigkeit der Gassensoren sicher. In Magdeburg können wir Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen qualifizierten Fachbetrieb für die Sensor-Kalibrierung entgegennehmen.

Warum kalibrieren?

Gassensoren altern und ihre Empfindlichkeit lässt nach. Ohne regelmäßige Kalibrierung können Messwerte vom tatsächlichen Wert abweichen – ein Sicherheitsrisiko. Bei elektrochemischen Sensoren ist der Abfall der Empfindlichkeit unvermeidbar und muss durch Kalibrierung ausgeglichen werden.

Kalibrierverfahren

Die Kalibrierung erfolgt mit zertifiziertem Prüfgas bekannter Konzentration: Nullpunkt-Justierung mit Nullgas und Empfindlichkeits-Justierung mit Kalibriergas im relevanten Messbereich. Bei Mehrgasmessgeräten wird jeder Sensor separat kalibriert.

Kalibrierintervalle

Die Intervalle richten sich nach Herstellerangabe und Einsatzbedingungen. Typische Intervalle liegen zwischen drei und zwölf Monaten. In rauen Umgebungen – etwa im Chemiepark Magdeburg-Rothensee mit seinen vielfältigen chemischen Prozessen – können kürzere Intervalle erforderlich sein.

Arten von Gassensoren

Unterschiedliche Sensortypen erfordern unterschiedliche Kalibrierverfahren: elektrochemische Sensoren (CO, H₂S, O₂, Cl₂), katalytische Sensoren (brennbare Gase), Infrarot-Sensoren (CO₂, CH₄) und Photoionisationsdetektoren (VOC). Jeder Sensortyp hat spezifische Anforderungen.

Dokumentation der Kalibrierung

Jede Kalibrierung wird dokumentiert: verwendetes Prüfgas, Datum, Abweichungen vor und nach der Kalibrierung und nächster Kalibriertermin. Die Kalibrierdokumentation ist Teil der Prüfdokumentation der Gaswarnanlage.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Wartungen, Prüfungen oder Kalibrierungen an Gaswarnanlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung, Prüfung und Kalibrierung von Gaswarnanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe, Sachkundigen oder entsprechend berechtigten Personen.