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Gaswarnanlagen MD

Kalibrierung von Gaswarnanlagen in Magdeburg

Die regelmäßige Kalibrierung ist der wichtigste Schritt zur Sicherstellung der Messgenauigkeit von Gaswarnanlagen. In Magdeburg müssen alle stationären Gassensoren in definierten Intervallen mit zertifizierten Prüfgasen kalibriert werden. Eine nicht oder fehlerhaft kalibrierte Anlage liefert keine verlässlichen Messwerte – mit potenziell lebensgefährlichen Folgen für die Beschäftigten.

Kalibrierverfahren: Nullpunkt und Span

Die Kalibrierung besteht aus zwei Schritten: der Nullpunktkalibrierung mit synthetischer Luft (Nullgas), die den Basiswert des Sensors bei Abwesenheit des Zielgases justiert, und der Span-Kalibrierung mit einem Prüfgas bekannter Konzentration, das typischerweise bei 50 % des Messbereichs liegt. Das Prüfgas muss zertifiziert und rückführbar sein – die Prüfgasflasche wird mit Herstelldatum, Sollkonzentration und Messtoleranz dokumentiert. Die Abweichung zwischen Soll- und Anzeigewert wird im Kalibrierprotokoll festgehalten. Liegt die Abweichung innerhalb der zulässigen Toleranz (je nach Anwendung ±5–10 %), ist der Sensor kalibriert. Bei größeren Abweichungen erfolgt eine Justierung, und bei nicht korrigierbaren Abweichungen ein Sensorwechsel.

Kalibrierintervalle

Die Kalibrierintervalle sind betreiberspezifisch in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Übliche Werte sind: 3 bis 6 Monate bei toxischen Gasen mit hohem Gefährdungspotenzial (CO, H₂S, NH₃), 6 bis 12 Monate bei brennbaren Gasen, jährlich bei Sauerstoff-Sensoren. In Magdeburg geben die Aufsichtsbehörden Mindestintervalle vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Einige Hersteller schreiben in ihren technischen Dokumentationen kürzere Intervalle vor, die dann maßgeblich sind.

Prüfgase und deren Anforderungen

Für die Kalibrierung in Magdeburg werden verschiedene Prüfgase benötigt: CO-Prüfgas (z. B. 100 ppm in synthetischer Luft), Methan-Prüfgas (z. B. 2,2 Vol.-% in synthetischer Luft), H₂S-Prüfgas (z. B. 25 ppm in synthetischer Luft), Ammoniak-Prüfgas (z. B. 50 ppm), CO₂-Prüfgas (z. B. 5000 ppm) und Nullgas (synthetische Luft, 20,9 % O₂ in N₂). Jede Prüfgasflasche muss mit Analysezertifikat, Haltbarkeitsdatum und Rückverfolgbarkeit ausgestattet sein. Abgelaufene Prüfgase dürfen nicht verwendet werden.

Kalibrierung vor Ort in Magdeburg

Die Kalibrierung erfolgt vor Ort im Betrieb – das Gaswarnsystem muss dafür nicht demontiert werden. Der Kalibriertechniker in Magdeburg bringt das mobile Prüfgas-Equipment mit und kalibriert jeden Sensor einzeln. Die Kalibrierung wird im digitalen oder schriftlichen Prüfprotokoll dokumentiert. Für Betriebe mit vielen Sensoren sind turnusmäßige Kalibriertermine wirtschaftlich sinnvoll, die alle Sensoren an einem Standort gebündelt abdecken.

Anlagen mit Kalibrierpflicht in der Region

Kalibrierpflichtig sind Gaswarnanlagen in allen relevanten Branchen Magdeburgs: Chemieanlagen, Kälteanlagen in der Lebensmittelproduktion, Biogasanlagen, Tiefgaragen, Klärwerke und Labore. Auch in Schönebeck, Burg, Haldensleben und im Bördekreis sind zahlreiche Anlagen zu kalibrieren.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Gaswarnanlagen-Wartung oder -Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung und Prüfung von Gaswarnanlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.